Das Bundesamt für Flüchtlinge könnte auch früheren Talibankämpfern Schutz gewähren, berichtet die „Welt“. Aber nur, wenn ihnen Folter oder die Todesstrafe droht.

  1. April 2017,

Auch, wer früher Mitglied der Taliban in Afghanistan war, kann in Deutschland einen

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http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-04/afghanistan-ex-taliban-asyl-deutschland?page=22#comments