Im Jahr 2012 wurde unter anderem gegen Herrn Fidelak vor dem Schiedsgericht der FINRA (Financial Regulatory Authority) in U.S.A. verhandelt, in einem Verfahren gegen eine amerikanische Firma, über die er einige Jahre als Anlageberater (registered representative) bei der FINRA registriert war.

 

Herr Fidelak war es im Jahr 2004 so wichtig, dass er über die amerikanische Schwestergesellschaft seines deutschen Kooperationspartners in USA registriert wird, dass er die entsprechende Registrierung vertraglich vereinbarte, dass er am 12. 7. 2004 dafür die erforderliche Karte mit seinen Fingerabdrücken beim LKA Hamburg anfertigen liess und einen umfangreichen Registrierungsbogen (U4) ausfüllte und unterzeichnete. Sein Registrierungsstatus war beziehungsweise ist online unter www.finra.org einsehbar.

 

Nachdem er noch während seiner Registrierung mit dem amerikanischen Broker (und entsprechendem Wettbewerbsverbot) ungenehmigt eine Konkurrenzfirma gründete und Kunden abwarb, versuchte Herr Fidelak es dann so darzustellen, dass er von seiner Registrierung und auch von vielen anderen Dingen schlichtweg keine Ahnung hatte.

 

Er versuchte auch den Eindruck zu erwecken, er wolle mit seiner neuen Firma gar keine US-Brokerdienstleistungen erbringen und habe die entsprechende BaFin-Lizenz rein zufällig erhalten, ohne diese beantragt zu haben.

Herr Fidelak machte im Rahmen des Hearings in U.S.A. unter anderem folgende Aussagen unter Eid (Fidelaks Aussagen in Grossbuchstaben):

 

Aussagen von Fidelak, einem amerikanischen Staatsbürger, im Rahmen des FINRA Hearings, die entweder bewusst falsch sind oder von einer gigantischen Ahnungslosigkeit zeugen, um es höflich zu formulieren:

 

You don’t know if you have been a registered representative of ..?

“CORRECT”

 

Did it surprise you when you found out that you were a registered representative?

“YES “

 

Is that the first you heard of it?

“I have learned it starting with this arbitration…”

 

You are still surprised today when I tell you that you were a registered representative of …….?

“I learned it with this issue that has been brought forward”

 

Intention to offer US-brokerage business to German clients?

“NO”

 

“Finanzportfolioverwaltung is highest level that can be granted, sub-licences are granted automatically”

 

“Lease agreement with …. was about to end August 31st 2008”

 

Was it your understanding that the lease agreement was open ended?

“No it did not”….“it was expiring…then it was to expire..”

 

Bemerkungen:

Jemand, dem es so wichtig war, über eine amerikanische Firma bei den US-Behörden registriert zu werden, dass er sich dazu seine Fingerabdrücke beim LKA abnehmen liess, weiss angeblich kurze Zeit später nichts mehr von dieser Registrierung.

 

Ein Geschäftsführer eines Finanzdienstleistungsinstituts, das in der ersten Zeit fast ausschliesslich „Brokerumsätze“ machte und das heute noch den Löwenanteil der Erträge mit „Brokerumsätzen“ macht, hat bei der Planung der Firma genau diese Umsätze nicht beabsichtigt?

 

Der Mietvertrag, von dem er unter Eid behauptete, er sei befristet gewesen, war (wie üblich) unbefristet (auch er liegt uns in Kopie vor).

 

Die BaFin-Lizenz für Brokergeschäfte (Abschlussvermittlung) hat er – so seine Aussage unter Eid – angeblich nicht beantragt und hat diese von der BaFin angeblich automatisch mit der Lizenz für Portfolioverwaltung erhalten – nach Auskunft der BaFin ist so etwas jedoch gar nicht möglich.

 

 

 

Im Juni 2011 verklagte die Firma von Herrn Fidelak die deutsche Schwestergesellschaft des US-Brokers auf Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von etwa EURO 140.000,– für das Verfahren in U.S.A..

Die Firma von Herrn Fidelak verlor beim LG Hamburg (Az. 317 O 128/11), beim OLG Hamburg (6 U 39/12) und im Jahr 2015 auch beim BGH (VI ZR 84/13).

 

Das Erstaunlichste bei der erfolglosen Klage der Firma des Herrn Fidelak ist, dass seiner klagenden Firma die in dem US-Verfahren geltend gemachten Kosten zum grossen Teil gar nicht entstanden waren. Die Kosten waren überwiegend Herrn Fidelak selbst entstanden.

Die Firma von Herrn Fidelak klagte somit Kosten ein, die ihr gar nicht selbst entstanden waren.

 

Insofern weigerte sich die Firma von Herrn Fidelak auch bis zum Schluss, bei Gericht die angebliche Rechnung des amerikanischen Anwalts über umgerechnet 95.645,88 EURO vorzulegen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.