Der Phoenix Rechtsverfolgungspool, ein Zusammenschluss einiger deutscher Finanzdienstleistungsinstitute, die – im Gegensatz zu BaFin, EDW, diverser Anwälte und Wirtschaftsprüfer – mit dem Betrug rein gar nichts zu tun hatten, aber nach Ansicht der EdW und der BaFin für den Schaden mit über 100 Millionen Euro haften sollen, hat sich zum Ziel gesetzt, den Betrug doch noch einmal richtig aufzuarbeiten und die wahren Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Der Phoenix Rechtsverfolgungspool, der unter anderem von Markus Ross initiert wurde, hat umfangreiche Recherchen durchgeführt und viele Materialien gesichtet.
Zitate Phoenix:
“Unsere gute Performance, das veränderte Anlegerverhalten und die fachliche Kompetenz unserer
Vertriebspartner haben zu stetig steigenden Mittelzuflüssen geführt“
PHOENIX Kapitaldienst GmbH, 2004
„Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
liegt es an unserer guten Performance, an einem veränderten Anlegerverhalten oder an der
Leistungsstärke unserer Vertriebspartner, dass PHOENIX im 3.Quartal 2004 den höchsten monatlichen
Kapitalzufluss seit Auflegung des Managed Account im Privatkundengeschäft verzeichnen konnte?
Vermutlich ist es das Zusammenspiel dieser drei Kräfte. Wir nähern uns einem Jahresgewinn von 10
Prozent netto und mehr sowie einem verwalteten Anlagekapital von 700.000.000 Euro.“
PHOENIX Kapitaldienst GmbH, Oktober 2004
Das Hauptgeschäft der betrügerischen Phoenix war zunächst das „Churning“ der Kundenkonten, später das Schneeballsystem mit dem Phoenix Managed Account – unter der Aufsicht von BaFin und EdW. In dem einen Bereich wurden über fast 30 Jahre fast die gesamten Kundengelder vernichtet, in dem anderen Bereich, dem Hedgfonds Phoenix Managed Account, wurden dagegen jährlich brutto angeblich immer um die 20% Plus erwirtschaftet. Ist das plausibel und glaubhaft? NEIN! Die Wirtschaftsprüfer, die BaFin und die EdW haben das jedoch nicht ernstlich weiter hinterfragt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Der Phoenix Rechtsverfolgungspool, ein Zusammenschluss einiger der führenden deutschen Finanzdienstleistungsunternehmen (Family Offices, Vermögensverwalter, Kapitalanlagegesellschaften) unter Führung der Ceros und ihrem Geschäftsführer Markus Ross beschäftigt sich seit 2007 mit dem Betrugsfall. Auslöser war das befremdliche Ansinnen der EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen), dass unbeteiligte Finanzunternehmen für einen Grossteil des von Phoenix verursachten Schadens aufkommen sollten. Der Phoenix Rechtsverfolgungspool recherchiert umfangreich und deckt viele Unregelmässigkeiten von Phoenix Geschäftspartnern auf. Merkwürdig erscheinen vor allem die Saldenbestätigungen über 412 Millionen Euro, die angeblich Ernst & Young in dem Sonderprüfungsgutachten von 2002 vorliegen sollen: für ein Konto, das es gar nicht gab. Markus Ross vom Phoenix Rechtsverfolgungspool schaltet daraufhin die Staatsanwaltschaft ein – bislang liegt leider noch kein erkennbares Ergebnis vor.
Auch das Sonderprüfungsgutachten von Ernst & Young, datiert vom 31. März 2002, warf viele Fragen auf, die jedoch bis zum Schluss nicht geklärt wurden. Zitate: „In den oben genannten Teilmärkten werden sowohl Long- als auch Short-Positionen eigegangen, Zum Prüfungszeitraum lag der Schwerpunkt der Optionsgeschäfte in Long-Straddle-Positionen…
(Anmerkung Toros: es hätten laut Prospekt nur Short-Positionen aufgebaut werden dürfen, primär Short-Strangles)
Es bestehen Differenzen zwischen dem extern bestätigten Treuhandvermögen und dem intern gebuchten, welche sich nicht im Einzelnen abstimmen lassen….
Phoenix ordnet die Salden eines bei einer Bank extern geführten Kontos mit Kundengeldern intern dem Treuhandkreis zu, jedoch handelt es sich bei dem Konto um kein Treuhandkonto (vgl. Tz. 94). Darausfolgend liegt ein Verstoss gegen die Anforderung des § 34a WpHG vor, wonach Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die kein Einlagenkreditinstitut sind, Kundengelder auf Treuhandkonten zu verwahren haben.
Für drei Bankkonten konnte kein geeigneter Nachweis über die Treuhandeigenschaft geführt werden (vgl. Tz. 93)…………
Das Treuhandvermögen gemäss der Hauptbuchhaltung BAAN übersteigt den entsprechenden Betrag, der im Monatsabschluss ausgewiesen wurde, um TEUR 484. Die Differenz konnte nicht erklärt werden….
Aus den dargelegten Prüfungsfeststellungen folgt weiterhin, dass bei der Phoenix in der Vergangenheit keine Abstimmung zwischen dem internen Buchungskreis und externen Bestätigungen mit dem Ziel der Identifizierung von Differenzen und der anschliessenden Eliminierung durch Zuordnung der Differenzen zu einzelnen Geschäftsvorfällen stattgefunden hat….
Aus dem Vergleich zwischen dem in der Hauptbuchhaltung geführten Saldo des Treuhandvermögens resultierte eine Differenz in Höhe von TEUR 878. In dieser Höhe übersteigt das extern bestätigte Treuhandvermögen die intern geführten Bestände….
Anhand der Summen- und Saldenlisten der Debitoren und Kreditoren zum 31. Dezember 2001 haben wir im Rahmen einer Zufallsstichprobe die Übereinstimmung der in den Listen ausgewiesenen Salden mit den Salden, welche im Nebenbuch zum genannten Zeitpunkt geführt wurden, geprüft. Dabei kam es zu umfangreichen Abweichungen…..
Derzeit werden zwar die geführten Kundensalden dem Kunden mitgeteilt, es erfolgt aber keine Abstimmung mit den gebuchten Treuhandvermögen und extern bestätigten Treuhandvermögen….
Infolge der Vermischung von Kundengeldern mit unternehmenseigenen Geldern sowie der Berechnungssystematik der aufgelaufenen Provisionen durch eine Differenzbildung ist eine genaue Quantifizierung des Fremdwährungsrisikos nicht möglich….
Ernst & Young Sonderprüfungsgutachten nach § 44 KWG vom 31. März 2002, unterzeichnet von den Wirtschaftsprüfern Müller-Tronnier und Heist
„…2.2. Prüfung auf Vorliegen von Treuhandkonten
87 Zum 30. September 2002 sind gemäss externer Bestätigung folgende Konten vorhanden, welche die Gesellschaft dem Treuhandkreis zuordnet:
30.9.2002
TEUR
Treuhandkonten bei Brokern und Banken
3 Depotkonten bei Man Financial Ltd., London, Grossbritannien 412.264
3 Depotkonten bei Refco Inc., Chicago, USA 63
5 Geldkonten bei Man Financial Ltd., London, Grossbritannien 5.777
3 Geldkonten bei Refco Inc., Chicago, USA 1.755
3 Treuhandkonten bei der Frankfurter Sparkasse 17.038
5 Treuhandkonten bei der Svenska Handelsbanken, Stockholm,S. 14.100
4 Treuhandkonten bei der Finansbanken, Kopenhagen, Dänemark 12.209
1 Konto bei der Postbank 1.549
2 Treuhandkonten bei anderen Banken 172
Kontostand der Treuhandkonten 464.927
(Anmerkung Toros: bei Man hatte die Phoenix zu dieser Zeit nur circa 10 Millionen Euro, nicht aber die hier ausgewiesenen 412,264 Millionen Euro; es stellt sich die Frage, wer die falschen Saldenbestätigungen erstellt hat bzw. gefälscht hat bzw. wer dafür verantwortlich ist, dass diese Bestätigungen von dem Prüfer Ernst & Young akzeptiert wurden.)
Aus den eingegangen Stillhaltergeschäften (vgl. Tz.284) besteht für die Gesellschaft ein Marktpreisrisiko. Per 30. September 2002 beträgt die gesamte Margin, die einen potentiellen Verlust aus den getätigten Short-Geschäften abdecken soll und die bei den beiden Brokern Man Financial und Refco hinterlegt ist, TEUR 2.705……“
(Anmerkung Toros. Diese Margin hätte bei einem angeblichen Eigenkapital des PMA von etwa 500 Millionen Euro bei etwa 1 Milliarde Euro liegen müssen, und nicht bei 2,7 Millionen)
Phoenix Kapitaldienst und die Bedeutung von „Equity Runs“ bei Börsenterminkonten
Auf den Equity Runs, die ein Brokerhaus (z.B. Phoenix Kapitaldienst GmbH) von dem Clearing-Broker (hier MAN) täglich erhält (früher per Telefax, heute online), sind sämtliche Konten des Brokerhauses mit allen Positionen, Salden, Margin-Requirements etc. aufgelistet, auch die Trades des Vortages.
Bei Phoenix wurden diese Equity-Runs zum Teil über den zwischengeschalteten Introducing Broker „Mastman Wells“ an Phoenix per Telefax übersandt (aktenkundig).
Auf diesen Equity-Runs fehlte täglich das mysteriöse, nicht-existente Konto M 2540.
Das bedeutet, dass jede Person– bei Phoenix oder jeder anderen möglicherweise zwischengeschalteten Institution -, die diesen Equity-Run einsehen konnte, wissen musste, dass es das Konto M 2540 nicht gab.
Auch die Werbebroschüre von Phoenix war so widersprüchlich, dass einem sachkundigen und aufmerksamen Beobachter – und das sollten Wirtschaftsprüfer und die Aufsichtsbehörden doch an sich sein – schwere Bedenken hätten kommen müssen:
„In aller Regel verkaufen wir Strangles, d.h. gleichzeitig Put- und Call-Optionen, die beide aus dem Geld liegen. Dann ist durch die zweifache Prämieneinnahme das Sicherheitspolster gegen ungünstige Marktbewegungen doppelt so gross….“
….
Wer sich am Managed Account beteiligt, muss mit folgenden Kosten rechnen, die zurückverdient werden müssen, bevor der Beteiligte einen Wertzuwachs erwarten kann:
Verkaufsagio 7%, das bei grösseren Anlagebeträgen abnimmt,
Verwaltungskosten 0,5% pro Monat,
Die Transaktionskosten („commission“) für jeden Handel betragen USD 20. Hiervon erhält Phoenix einen Betrag von ca. USD 5 als Vergütung.
…
Zusätzlich hierzu erhält Phoenix die auf die Kassenreserve erwirtschafteten Zinsen als Vergütung.“
Später kommt folgender Text, der widersprüchlich zu dem o.a. Text ist:
„Die Zuordnung der Zinsen für die Kassenreserve des Phoenix Managed Account als Vergütung an Phoenix könnte Phoenix verleiten, entgegen den Interessen der Beteiligten sich möglichst geringfügig am Markt zu engagieren und sich bietende Geschäftschancen auszulassen.“
Anmerkung:
Den Wirtschaftsprüfern und den Aufsichtsbehörden hätte der Unsinn dieser Ausführung auffallen müssen: bei Stillhaltergeschäften – und nur solche sollten und durften an sich in dem PMA gemacht werden und wären laut Prospekt zulässig gewesen – hätten sich die Kassenreserve und die Zinseinnahmen der Phoeinx erhöht.
Dem aufmerksamen Leser hätte dieser Widerspruch auffallen müssen, der ein klares Indiz dafür ist, dass die Phoenix nie beabsichtigt hatte, die versprochenen Geschäfte duchzuführen.
Aufgefallen ist allen für die Überwachung des Betrugsunternehmens verantwortlichen Personen angeblich nichts.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Phoenix Sonderprüfungsgutachten von Ernst & Young
31. März 2002
Zitate:
„In den oben genannten Teilmärkten werden sowohl Long- als auch Short-Positionen eigegangen, Zum Prüfungszeitraum lag der Schwerpunkt der Optionsgeschäfte in Long-Straddle-Positionen…
(Anmerkung Toros: es hätten laut Prospekt nur Short-Positionen aufgebaut werden dürfen, primär Short-Strangles)
Es bestehen Differenzen zwischen dem extern bestätigten Treuhandvermögen und dem intern gebuchten, welche sich nicht im Einzelnen abstimmen lassen….
Phoenix ordnet die Salden eines bei einer Bank extern geführten Kontos mit Kundengeldern intern dem Treuhandkreis zu, jedoch handelt es sich bei dem Konto um kein Treuhandkonto (vgl. Tz. 94). Darausfolgend liegt ein Verstoss gegen die Anforderung des § 34a WpHG vor, wonach Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die kein Einlagenkreditinstitut sind, Kundengelder auf Treuhandkonten zu verwahren haben.
Für drei Bankkonten konnte kein geeigneter Nachweis über die Treuhandeigenschaft geführt werden (vgl. Tz. 93)…………
Das Treuhandvermögen gemäss der Hauptbuchhaltung BAAN übersteigt den entsprechenden Betrag, der im Monatsabschluss ausgewiesen wurde, um TEUR 484. Die Differenz konnte nicht erklärt werden….
Aus den dargelegten Prüfungsfeststellungen folgt weiterhin, dass bei der Phoenix in der Vergangenheit keine Abstimmung zwischen dem internen Buchungskreis und externen Bestätigungen mit dem Ziel der Identifizierung von Differenzen und der anschliessenden Eliminierung durch Zuordnung der Differenzen zu einzelnen Geschäftsvorfällen stattgefunden hat….
Aus dem Vergleich zwischen dem in der Hauptbuchhaltung geführten Saldo des Treuhandvermögens resultierte eine Differenz in Höhe von TEUR 878. In dieser Höhe übersteigt das extern bestätigte Treuhandvermögen die intern geführten Bestände….
Anhand der Summen- und Saldenlisten der Debitoren und Kreditoren zum 31. Dezember 2001 haben wir im Rahmen einer Zufallsstichprobe die Übereinstimmung der in den Listen ausgewiesenen Salden mit den Salden, welche im Nebenbuch zum genannten Zeitpunkt geführt wurden, geprüft. Dabei kam es zu umfangreichen Abweichungen…..
Derzeit werden zwar die geführten Kundensalden dem Kunden mitgeteilt, es erfolgt aber keine Abstimmung mit den gebuchten Treuhandvermögen und extern bestätigten Treuhandvermögen….
Infolge der Vermischung von Kundengeldern mit unternehmenseigenen Geldern sowie der Berechnungssystematik der aufgelaufenen Provisionen durch eine Differenzbildung ist eine genaue Quantifizierung des Fremdwährungsrisikos nicht möglich….
Aus den eingegangen Stillhaltergeschäften (vgl. Tz.284) besteht für die Gesellschaft ein Marktpreisrisiko. Per 30. September 2002 beträgt die gesamte Margin, die einen potentiellen Verlust aus den getätigten Short-Geschäften abdecken soll und die bei den beiden Brokern Man Financial und Refco hinterlegt ist, TEUR 2.705……“
(Anmerkung Toros. Diese Margin hätte bei einem angeblichen Eigenkapital des PMA von etwa 500 Millionen Euro bei etwa 1 Milliarde Euro liegen müssen, und nicht bei 2,7 Millionen)
PMA – Phoenix Managed Account – Broschüre
der Phoenix Kapitaldienst GmbH
„Stillhalter – die Profis im Optionsgeschäft…
Weniger risikofreudige Anleger sind auf der Verkäuferseite – als Stillhalter – besser aufgehoben. Für sie haben wir Ende 1992 nach dreijähriger erfolgreicher Markterprobung das PHOENIX Managed Account aufgelegt…..
Die bezahlte Optionsprämie vereinnahmt der Stillhalter, in diesem Fall die Gemeinschaft der am PHOENIX Managed Account beteiligten Partner….
Sind einmal die interessanten Märkte für das Optionsschreiben gefunden, gehen wir auf die Suche nach geeigneten Optionen, die wir verkaufen können…..
In aller Regel verkaufen wir Strangles, d.h. gleichzeitig Put- und Call-Optionen, die beide aus dem Geld liegen. Dann ist durch die zweifache Prämieneinnahme das Sicherheitspolster gegen ungünstige Marktbewegungen doppelt so gross….“
….
Wer sich am Managed Account beteiligt, muss mit folgenden Kosten rechnen, die zurückverdient werden müssen, bevor der Beteiligte einen Wertzuwachs erwarten kann:
Verkaufsagio 7%, das bei grösseren Anlagebeträgen abnimmt,
Verwaltungskosten 0,5% pro Monat,
Die Transaktionskosten („commission“) für jeden Handel betragen USD 20. Hiervon erhält Phoenix einen Betrag von ca. USD 5 als Vergütung.
…
Zusätzlich hierzu erhält Phoenix die auf die Kassenreserve erwirtschafteten Zinsen als Vergütung.
Später kommt folgender Text, der widersprüchlich zu dem o.a. Text ist:
Die Zuordnung der Zinsen für die Kassenreserve des Phoenix Managed Account als Vergütung an Phoenix könnte Phoenix verleiten, entgegen den Interessen der Beteiligten sich möglichst geringfügig am Markt zu engagieren und sich bietende Geschäftschancen auszulassen.
Anmerkung:
Den Wirtschaftsprüfern und den Aufsichtsbehörden hätte der Unsinn dieser Ausführung auffallen müssen: bei Stillhaltergeschäften – und nur solche sollten und durften an sich gemacht werden und wären laut Prospekt zulässig gewesen – hätten sich die Kassenreserve und die Zinseinnahmen der Phoeinx erhöht.
Dem aufmerksamen Leser hätte dieser Widerspruch auffallen müssen, der ein klares Indiz dafür ist, dass die Phoenix nie beabsichtigt hatte, die versprochenen Geschäfte duchzuführen.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Phoenix Kapitaldienst GmbH
Zitate aus dem WpHG-Prüfbericht 2003 des Dr. Godehard Pucklers:
„Dies ist besonders dadurch auch erklärbar, dass die Firma seit nunmehr 28 Jahren einen sehr zufriedenen und grossen Kundenstamm in Deutschland und Skandinavien aufgebaut hat. Dabei haben potentielle Kunden, die anlegergerechtes und anlagegerechtes Verhalten suchen, längst erkannt, dass die PHX werblichen Maßnahmen nichts anderes versprechen, als über diese lange Erklärungszeit auch belegt werden konnte.
….
Darüber hinaus ist die Risikobelehrung in den Prospekten beispielhaft.
..
Wie der interne und externe Vertrieb arbeitet, kann im einzelnen dem umfangreichen Bericht der Erstprüfung entnommen werden, an der auch die Vertreter des damaligen BAWe teilgenommen haben.
…
Bei der Geschäftsführung handelt es sich um Experten auf dem Fachgebiet Options- und Futureshandel, die darüber hinaus langjährige erfolgreiche Unternehmensführung praktiziert haben. Auf dieser Grundlage erfolgt die gezielte Mitarbeiterauswahl (Lebenslauf, Zeugnisse, polizeiliches Führungszeugnis) und Mitarbeiterschulung.
….
Der ausländische Broker bestätigt PHX täglich die Ausführung der erteilten Aufträge per Telefax sowie Einzelheiten zu den geschlossenen Geschäften (Art, Menge, Basispreis, Optionspreis, Verfalldatum). Die Gesellschaft erhält über jedes Geschäft eine Ausführungsbestätigung, die von PHX täglich geprüft und mit den Kundenaufträgen abgestimmt wird.
…
Die PHX erhält monatlich ein Statement of Account vom Broker. Der Auszug enthält alle im abgelaufenen Monat erfolgten Transaktionen.
…
Margin-Gelder, die im Rahmen des Managed Account für geschriebene Optionen erforderlich sind, werden von den Treuhandkonten gemeinschaftlich abdisponiert und auf das dafür vorgesehene Gemeinschaftstreuhandkonto beim Broker eingezahlt.
…“
„Anonyme Anzeige bei der Finanzdienstleistungsaufsicht (siehe Vorjahresbericht) wurden mir bei dieser Prüfung nicht zur Kenntnis und Kommentierung gebracht….Insofern ist nicht auszuschließen, dass es weiterhin anonyme Anzeigen geben wird. Sollte das Amt Anzeigenabsender lokalisieren können, wäre es zweckmässig, diesen Fällen nachzugehen.“
Anmerkung Toros: BAWe = Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Berlin; Vorläufer der heutigen BaFin
Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt, und ihre Wirtschaftsprüfer
Zitate
Bestätigung Man Financial
an
„Dipl-Hdl. Dr. Godehart Puckler, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Kaiser-Friedrich-Promenade 74, 61348 Bad Homburg v.d.H
vom 11. Juli 2011:
„Dear Sirs,
as per your audit request, please find enclosed the end of month statement for the Phoenix accounts held with us at 29th December 2000. The account numbers are:
M 2538
M 2539
M 2780
M 3663
Z 7000
If you have any queries don’t hesitate to contact me. My telephone number is 00 44 207 285 5706.
Yours sincerely
Robert Clover
Client Services”
(Anmerkung Toros: der wesentliche Saldo der Konten von Phoenix bei Man, über 90%, befand sich angeblich im Konto M 2540; einem Konto, das es ausweislich dieser Bestätigung der Depotstelle gar nicht gab; wie kann ein Wirtschaftsprüfer vor diesem Hintergrund eine Saldenbestätigung für das Konto M 2540 als Grundlage seines testierten Berichts nehmen?)
Ernst & Young Sonderprüfungsgutachten nach § 44 KWG vom 31. März 2002, unterzeichnet von den Wirtschaftsprüfern Müller-Tronnier und Heist
„…2.2. Prüfung auf Vorliegen von Treuhandkonten
87 Zum 30. September 2002 sind gemäss externer Bestätigung folgende Konten vorhanden, welche die Gesellschaft dem Treuhandkreis zuordnet:
30.9.2002
TEUR
Treuhandkonten bei Brokern und Banken
3 Depotkonten bei Man Financial Ltd., London, Grossbritannien 412.264
3 Depotkonten bei Refco Inc., Chicago, USA 63
5 Geldkonten bei Man Financial Ltd., London, Grossbritannien 5.777
3 Geldkonten bei Refco Inc., Chicago, USA 1.755
3 Treuhandkonten bei der Frankfurter Sparkasse 17.038
5 Treuhandkonten bei der Svenska Handelsbanken, Stockholm,S. 14.100
4 Treuhandkonten bei der Finansbanken, Kopenhagen, Dänemark 12.209
1 Konto bei der Postbank 1.549
2 Treuhandkonten bei anderen Banken 172
Kontostand der Treuhandkonten 464.927
(Anmerkung Toros: bei Man hatte die Phoenix zu dieser Zeit nur circa 10 Millionen Euro, nicht aber die hier ausgewiesenen 412,264 Millionen Euro; es stellt sich die Frage, wer die falschen Saldenbestätigungen erstellt hat bzw. gefälscht hat bzw. wer dafür verantwortlich ist, dass diese Bestätigungen von dem Prüfer Ernst & Young akzeptiert wurden.)